Arbeitsrecht


Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Dabei sind verschiedene grundlegende Abgrenzungen vorzunehmen. Bereits die Einordnung als Selbständiger oder Arbeitnehmer kann erhebliche Probleme aufwerfen. Nicht jeder, der für einen anderen eine Arbeit leistet, ist als Arbeitnehmer anzusehen. Die Abgrenzung einer selbständigen Tätigkeit zu einer arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit oder einer Scheinselbständigkeit ist nicht immer einfach.

Dem Arbeitnehmer gegenüber steht der Arbeitgeber. Zwischen beiden besteht ein privatrechtlicher Vertrag auf dessen Grundlage sich verschiedene Rechte und Pflichten für beide Vertragsparteien ableiten. So sind die Arbeitspflicht einerseits und die Vergütungspflicht andererseits als die beiden Hauptelemente des Dienstvertrages gemäß § 611 BGB zu nennen. Neben dem BGB bestehen noch weitere Gesetze, die sich mit dem Arbeitsverhältnis befassen und deren Beachtung notwendig ist, um einem kostspieligen und langwierigen Verfahren vorzubeugen.

Typische Fragestellungen

Für den Arbeitnehmer stellen sich regelmäßig Fragen zu dem Umfang seines Urlaubsanspruchs, seiner Haftung im Rahmen für Fehler während der Arbeit, aber auch seiner Rechte gegenüber dem Arbeitgeber bei Abmahnung oder Kündigung. Bereits die Prüfung einer Arbeitszeugnisses muss mit erheblicher Sorgfalt erfolgen. 

Der Arbeitgeber beschäftigt sich demgemäß ebenfalls mit einer Vielzahl von Fragen. Wie wird eine Stelle richtig ausgeschrieben? Bestehen Möglichkeiten, Sonderzuwendungen zu kürzen oder zu versagen?  

Die Regelungen sind im Arbeitsrecht häufig in besonderen Gesetzen niedergelegt. 

Neben dem  Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist beispielsweise das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall, das Bundesurlaubsgesetz, oder das Kündigungsschutzgesetz zu nennen.

Die Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften und deren praxisgerechte Anwendung sind für eine erfolgreiche Vertretung in Arbeitsrechtssachen unabdingbar. 

Wenn dem Arbeitnehmer gekündigt wurde, sollte er sich zeitnah anwaltlich beraten lassen. Im Arbeitsrecht bestehen kurze Fristen. Werden diese Fristen nicht eingehalten, kann dem Arbeitnehmer ein Verlust seiner arbeitsrechtlichen Möglichkeiten drohen, auch wenn die Kündigung fehlerhaft oder unberechtigt ist. 

Wenn der Arbeitgeber mit der Zahlung von Lohn oder Gehalt in Verzug gerät, sollte er prüfen lassen, ob Ausschlussfristen zu beachten sind. 

Unsere Leistungen

Bei der Gestaltung und Prüfung von arbeitsrechtlichen Verträgen oder Arbeitszeugnissen beraten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.  

Wir erstreiten für unsere Mandanten auch Abfindungen und prüfen Abfindungsvereinbaren in Verträgen. Häufig lässt sich eine Abfindungsvereinbarung gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen, wenn dieser sich im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses gütlich mit dem gekündigten Arbeitnehmer einigen möchte. Sowohl die höchstrichterliche Rechtsprechung als auch die Gesetzgebung stellen hohe Ansprüche an die Wirksamkeit einer Kündigung – daher ist die Mehrzahl der ausgesprochenen Kündigungen arbeitsrechtlich angreifbar.

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitsgeber bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen, Ansprüchen wegen Lohnforderungen, Abfindungsverlangen und verschiedenen weiteren arbeitsrechtlichen Themengebieten. 

Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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