Erbrecht


Früher oder später kommt man in Deutschland als Erbe oder Erblasser mit dem deutschen Erbrecht in Berührung. Oftmals haben sich die Betroffenen überhaupt nicht oder nicht ausreichend mit dieser Situation auseinandergesetzt. Dadurch werden häufig Gelegenheiten ausgelassen, die Erbfolge und die eigenen Wünsche in einem Testament oder Erbvertrag festzuhalten. Dabei ist es besonders wichtig, für den Erbfall rechtzeitig und unter fachkundiger Anleitung vorzusorgen. Nur auf diese Weise können die eigenen Vorstellungen bestmöglich umgesetzt werden.


Aktuell und zukünftig werden in Deutschland erhebliche Vermögenswerte vererbt. Dabei wird die Rechtslage für den Erbfall immer komplexer und anspruchsvoller.

Auch wegen möglicher hoher erbsschaftssteuerlicher Belastungen sollten optimale Gestaltungen gefunden werden. Der Erblasser kann die Höhe der Erbschaftssteuer durch Gestaltung teilweise erheblich beeinflussen.

Bei der Gestaltung von Testamenten sollte sichergestellt werden, dass der wirkliche Wille des Erblassers in der Verfügung auch seinen Niederschlag findet.

Viele Streitigkeiten unter Erben basieren auf Gestaltungsmängeln in Testamenten.

Hilfe bei Erbschleicherfällen

Ein aktueller Themenschwerpunkt ist der Bereich der Abwicklung nach dem Erbfall. Aktuelles Problem sind die sogenannten Erbschleicherfälle, die gerade bei vielen vermögenden Erblassern zu beobachten sind. Betroffene Angehörige erhalten von Sachverständigen im Notfall rechtzeitige Hilfe durch Vermittlung von Fachleuten im medizinischen Bereich. Gerade zu den medizinischen Fragen der Errichtung eines Testaments unter dem Einfluss von psychischer Gewalt, von durch Personen erzeugte physische, psychische oder tatsächliche Abhängigkeit oder unter Einfluss von Medikamenten können wir Ihnen Hilfe vermitteln.

 

Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehören:

  • Prozessvertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten
  • Erbrechtliche Vermögens- und Testamentsgestaltung
  • Gestaltung von Erbverträgen
  • Regelung der Unternehmensnachfolge
  • Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung

Außerdem beraten wir Sie in Fragen des Pflichtteilsrechts, bei der Erbauseinandersetzung, der Regelung des Ausschlusses von der Erbfolge und der Erbausschlagung.

Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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