Bank- und Kapitalmarktrecht


Nahezu jeder Bundesbürger beschäftigt sich im Laufe seines Lebens mit einer Kapitalanlage. Ebenso sind Banken unverzichtbare Partner im modernen Wirtschaftsleben. Die hieraus entstehenden Rechtsprobleme deckt das Bank- und Kapitalmarktrecht ab.

 

Viele Menschen entschließen sich dazu, zur Reduzierung der eigenen Steuerlast, zur Altersicherung, oder zu Renditenzwecken eine Kapitalanlage zu erwerben. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurde der Kapitalmarkt mit Steuersparmodellen regelrecht "überschwemmt". Das große Angebot an Steuersparmodellen hat bei weitem die Nachfrage übertroffen. Bestes Beispiel sind hierfür die Immobilienprojekte in den neuen Bundesländern. Hinzu kam die allgemeine wirtschaftliche Situation, die vielen Anlagemodellen Probleme bereitete. 

Die Folge waren eine Vielzahl von gescheiterten Anlagemodellen und massenhaft Kapitalverluste bei Anlegern.

Typische Beratungsfehler

Vor Erwerb einer Kapitalanlage sollten sich die Kunden bei der Anlageentscheidung ausgiebig beraten lassen. Viele Produkte des Kapitalmarktes zielen zwar auf Vermögensmehrung ab, es ist jedoch nicht gesagt, dass primär das Vermögen der Anleger vermehrt wird. Risikofreie Anlagen mit hohen Renditen würde jeder Anleger sofort zeichnen. Gerade bei derartigen Versprechen ist jedoch besondere Vorsicht geboten. Solche Anlagen würde ein Anlageberater selbst erwerben. Hier sollten die Kunden besonders vorsichtig sein. Zudem sollten Anleger stets kritisch die Sachkunde ihres Beraters prüfen.

 

Eine weitere Besonderheit bei Kapitalanlagen ist die hohe Bereitschaft und Entscheidungsfreude der Anleger. Wird bei Erwerbsgeschäften des täglichen Lebens der Preis kritisch hinterfragt, werden wesentlich folgenschwerere Anlageentscheidungen häufig sofort getroffen und die vertraglichen Grundlagen ohne weitere Prüfung unterzeichnet. Uns sind Fälle bekannt, in denen Anleger ihren Anlageberatern blanko Beitrittserklärungen unterschrieben haben, ohne einen Prospekt erhalten zu haben. Teilweise erfolgte der Abschluss telefonisch oder per Telefax.

 

Dabei wurde den Beratern und Emittenten häufig Vertrauen geschenkt, das im Nachhinein nicht gerechtfertigt war. Viele Beratungen, die uns dargestellt werden, erweisen sich als offenkundig fehlerhaft und unzureichend.

In einigen Fällen haben sich Anleger bei Banken verschuldet, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert hätten.

Rechnet man die Vermögensverluste bei einzelnen Anlegern nach, stellt man fest, dass der Anleger jahrzehntelang sparen kann, ohne die durch seine Kapitalanlage bewirkten Verluste jemals ausgleichen zu können.

Der heutige Durchschnittsanleger verfügt weder über ausreichende finanzielle Mittel, noch über einen entsprechenden Kenntnisstand, so dass er für geschickte Anlageberater und Vermittler ein „leichtes Opfer“ ist.


Dabei sollte der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bereits vor einer Anlageentscheidung hinzugezogen werden, um die Anlage kritisch zu prüfen. Eine solche Prüfung kann Anleger vor hohen Verlusten bewahren. 

Weiter kann der Anleger bei bereits getätigten Anlagen für weitere Entscheidungen anwaltlichen Rat einholen (z. B. beim Thema Nachschüsse).

Soll eine Abwicklung der Beteiligung erfolgen sollte unbedingt anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Liegt ein wirtschaftlicher Schaden vor, sollte der Rechtsanwalt Möglichkeiten zur Schadenskompensation oder Schadensminderung prüfen.

Wir prüfen Ihren Fall auf Beratungsfehler und machen etwaige Ansprüche für Sie außergerichtlich und nötigenfalls gerichtlich geltend.

 

Unter der Rubrik "Aktuelles" auf unserem Internetauftritt können Sie sich einen Überblick über verschiedene Fälle in dem Rechtsgebiet verschaffen, mit denen wir bereits in verschiedener Form befasst waren oder sind. 

Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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